Das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) präzisiert durch verschiedene Normen den Schutz bei Kindeswohlgefährdung. Im Fokus steht der § 8a SGB VIII als ein zentrales Instrument - insbesondere für das Arbeitsfeld der Kindertageseinrichtungen – mit besonderer Bedeutung. Gemäß dem BGB handelt es sich dann um Kindeswohlgefährdung, wenn das geistige, körperliche und seelische Wohl eines Kindes gefährdet ist und die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Mit der Fortbildung qualifizieren sich Erzieherinnen und Erzieher für die Erfüllung des Schutzauftrages den Kindern gegenüber.
Von den Erzieherinnen und Erziehern wird erwartet, dass sie mögliche Risikofaktoren, die zu einer Kindeswohlgefährdung führen könnten, erkennen. Sie sind dann in der Lage, die beobachteten Fakten auszuwerten und zu beurteilen. Daraus ziehen sie Konsequenzen und handeln im Sinne des Schutzauftrages.
Inhalte:
- Gesetzliche Grundlagen in ihrer Bedeutung für die Praxis
- Risikofaktoren kennen und beurteilen (aus den Bereichen Aussehen und Verhalten des
Kindes, Situation der Eltern, Wohnsituation)
- Arbeitsinstrumente (wie Ampelmethode, Einschätzungsbögen) anwenden und auswerten
- Handlungsstrategien entwickeln
- Bearbeiten eigener Fälle anhand der vermittelten Inhalte
Abschluss: Die Veranstaltung ist anerkannt als Vertiefungsfortbildung nach § 20, Absatz 2 der Präventionsordnung
des Bistums Hildesheim und des Diözesancaritasverbands Hildesheim.